Softwarevertrag
Lizenz-, Abonnement-, Support- und Hostingbedingungen für MGProject, MGService, MGWiki und die Hilfsprogramme von Moregate
Fassung vom 2026-10-22.2
Entwurf — rechtliche Prüfung ausstehend
Dieser Text ist ein Entwurf. Vor allem diese Punkte sind noch rechtlich zu bestätigen:
- Firmenangaben: Die Website trägt noch Registernummer und Anschrift der MOREGATE CONSULTING LIMITED (05000827). Es müssen die der Moregate Software Ltd sein.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand: England und Wales (Ziffer 31). Bei überwiegend deutschen Kunden kann deutsches Recht vorzuziehen sein - die deutschen AGB von Accxia wählen deutsches Recht.
- Datenverlust und Datensicherung (Ziffer 21): ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit lässt sich in AGB nicht ausschließen; ein weiter gehender Ausschluss wäre insgesamt unwirksam.
- Haftungshöchstbetrag (Ziffer 20): die Vertragssumme - die Vergütung des laufenden Vertragsjahres.
- Automatische Verlängerung, Preisänderungen und Änderungen dieser Bedingungen (Ziffern 13, 14, 29).
Dieser Softwarevertrag wird geschlossen zwischen der Moregate Software Ltd (29 Richmond Road, London, England, EN5 1SA, Registernummer 05000827) („Moregate“) und dem Unternehmen, das Software von Moregate bestellt, herunterlädt, installiert oder nutzt (der „Kunde“). Wer ihn annimmt - in einer Bestellung, auf der Website, im Installer oder durch die Nutzung der Software -, bestätigt, berechtigt zu sein, den Kunden zu verpflichten.
1. Geltungsbereich und Rangfolge
1.1 Dieser Vertrag regelt sämtliche Software, Lizenzen, Abonnements, Updates, Support-, Hosting- und damit verbundenen Leistungen, die Moregate dem Kunden erbringt, derzeit für MGProject, MGService, MGWiki und die Hilfsprogramme wie MGInstall.
1.2 Moregate schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Selbständigen in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit, nicht mit Verbrauchern.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Moregate ihnen nicht widerspricht oder vorbehaltlos leistet.
1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (a) eine von Moregate unterzeichnete Individualvereinbarung oder Auftragsbestätigung, (b) die Bestellung, (c) ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung für gehostete Leistungen, (d) dieser Vertrag, (e) die Dokumentation.
2. Begriffe
2.1 „Software“: die Produkte von Moregate im Objektcode einschließlich Lizenzprüfung, Updates, Upgrades und Hilfsprogrammen, wie Moregate sie bereitstellt.
2.2 „Dokumentation“: die Handbücher und sonstigen Dokumente, die Moregate zur Software veröffentlicht, in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
2.3 „Bestellung“: die von Moregate angenommene Bestellung des Kunden über die Website, im Kundenkonto, per Angebot oder Bestellschein, mit Produkt, Nutzerzahl, Laufzeit und Vergütung.
2.4 „Lizenzschlüssel“: der signierte Schlüssel, der Produkt, Kunden, Nutzerzahl und Laufzeitende nennt und die Software in diesem Umfang freischaltet.
2.5 „Nutzer“: ein aktives Benutzerkonto in einer Installation der Software, gleich wie es sich anmeldet. Kunden des Kunden im Portal von MGService sind keine Nutzer.
2.6 „Laufzeit“: der Zeitraum, für den die Vergütung gezahlt wird (monatlich oder jährlich) laut Bestellung, einschließlich jeder Verlängerung.
2.7 „Vertragsjahr“: jeder Zeitraum von zwölf Monaten ab Beginn der ersten Laufzeit; bei monatlicher Laufzeit die zwölf Monate vor dem jeweiligen Ereignis.
2.8 „Vertragssumme“: die Nettovergütung, die der Kunde nach diesem Vertrag für das Vertragsjahr gezahlt hat oder schuldet, in dem das haftungsbegründende Ereignis eintritt.
2.9 „Kundendaten“: alle Daten, die der Kunde oder seine Nutzer in die Software eingeben, darin speichern oder damit verarbeiten.
2.10 „Update“: eine Version mit Korrekturen und kleineren Verbesserungen; „Upgrade“: eine Version mit wesentlicher neuer Funktionalität. Beide sind „neue Versionen“.
2.11 „Test-“, „kostenlose“ und „Beta-Versionen“: Versionen, die unentgeltlich, befristet oder zum Testen bereitgestellt werden, wie auf der Website oder im Lizenzschlüssel angegeben.
2.12 „Hostingleistungen“: der Betrieb der Software durch Moregate oder ihre Unterauftragnehmer für den Kunden, soweit bestellt.
2.13 „Werktag“: Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in England.
3. Vertragsschluss
3.1 Angaben auf der Website sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn Moregate eine Bestellung annimmt oder bestätigt, einen Lizenzschlüssel ausstellt oder die Software zum Download bereitstellt - je nachdem, was zuerst geschieht.
3.2 Testlizenzen kommen zustande, wenn der Kunde sie im Kundenkonto anlegt. Das Herunterladen eines Pakets setzt voraus, dass der Kunde diesen Vertrag in seiner aktuellen Fassung annimmt; Moregate hält die Annahme mit E-Mail-Adresse, Fassung, Zeitpunkt und Herkunft fest.
4. Rechteeinräumung
4.1 Vorbehaltlich der Zahlung der Vergütung räumt Moregate dem Kunden für die Laufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software auf Servern in seiner Verfügungsgewalt zu installieren und für interne Zwecke seines Unternehmens zu nutzen, für die im Lizenzschlüssel genannte Zahl von Nutzern.
4.2 Der Kunde darf je Lizenzschlüssel eine Produktivinstallation betreiben und für dieselbe Nutzerzahl Test- und Staging-Installationen, die nicht produktiv genutzt werden.
4.3 Der Kunde darf die für Betrieb und Datensicherung notwendigen Vervielfältigungen anfertigen. Urheberrechts- und Lizenzvermerke dürfen nicht entfernt werden.
4.4 Die Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte, die Vermietung, das Verleihen und der Betrieb der Software als Dienst für Dritte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.5 Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben bei Moregate.
5. Test-, kostenlose und Beta-Versionen
5.1 Testversionen dienen allein der Erprobung, sind befristet und enden mit dem im Lizenzschlüssel genannten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.2 Beta-Versionen werden zum Testen bereitgestellt und sind nicht für den Produktivbetrieb bestimmt. Fehler, Datenverlust sowie Änderungen an Datenbankschema und Schnittstellen sind möglich; ein Update auf eine finale Version ist vorgesehen, aber nicht zugesichert. Es gibt keinen zugesicherten Support und keine Reaktionszeiten.
5.3 Test-, kostenlose und Beta-Versionen sowie Hilfsprogramme werden unentgeltlich und so bereitgestellt, wie sie sind. Die Ziffern 18 und 20 gelten für sie nur nach Maßgabe der dortigen Regelungen.
6. Nutzungsbeschränkungen
6.1 Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder entschlüsseln oder versuchen, ihren Quellcode oder ihre Lizenzprüfung abzuleiten - außer soweit zwingendes Recht dies erlaubt, insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität nach § 69e UrhG oder Section 50B Copyright, Designs and Patents Act 1988, und Moregate die dafür notwendigen Informationen auf Anfrage nicht in angemessener Frist bereitgestellt hat.
6.2 Der Kunde darf die Software nicht verändern, übersetzen oder bearbeiten und sie nicht an Dritte weitergeben, weder verändert noch unverändert, weder entgeltlich noch unentgeltlich.
6.3 Der Kunde darf die Lizenzprüfung und andere technische Schutzmaßnahmen nicht umgehen, abschalten oder manipulieren und die Software nicht für mehr Nutzer einsetzen als lizenziert, über den Spielraum hinaus, den die Software selbst gewährt.
6.4 Der Kunde darf die Software nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen, insbesondere gegen Exportkontroll-, Sanktions- oder Datenschutzrecht.
7. Lizenzschlüssel und Schutzmaßnahmen
7.1 Die Software prüft den Lizenzschlüssel lokal. Sie meldet weder Nutzung noch Nutzer noch Kundendaten an Moregate.
7.2 Die Software lässt zwei Nutzer über der lizenzierten Zahl als Spielraum zu. Darüber hinaus und ohne gültigen Lizenzschlüssel bleibt die Software lesbar, lässt sich aber nicht mehr ändern. Die Kundendaten verbleiben in der Datenbank des Kunden.
7.3 Der Kunde hält Lizenzschlüssel geheim und informiert Moregate unverzüglich, wenn ein Schlüssel Unbefugten bekannt geworden ist.
8. Lieferung, Installation und Systemumgebung
8.1 Die Software wird per Download geliefert. Die Lieferung ist erfolgt, sobald das Paket heruntergeladen werden kann.
8.2 Der Kunde ist verantwortlich für Bereitstellung und Betrieb der in der Dokumentation genannten Systemumgebung - insbesondere Betriebssystem, PostgreSQL, Reverse Proxy, Netz, Zertifikate, Maildienste und deren Sicherheit - sowie für die Installation der Software.
8.3 Installations-, Migrations-, Datenübernahme- und Konfigurationsleistungen schuldet Moregate nur, wenn sie in der Bestellung vereinbart sind; sie werden dann gesondert vergütet.
9. Updates und Upgrades
9.1 Während der Laufzeit hat der Kunde Anspruch auf die neuen Versionen, die Moregate für das lizenzierte Produkt allgemein bereitstellt. Eine abgelaufene Lizenz spielt weiterhin die neuen Versionen ein, die während ihrer Laufzeit erschienen sind.
9.2 Moregate bestimmt Inhalt, Umfang und Zeitpunkt neuer Versionen. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nicht. Moregate darf Funktionen ändern oder entfernen, wenn die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen unberührt bleibt.
9.3 Der Kunde entscheidet, wann er eine neue Version installiert. Vor jeder Installation einer neuen Version, Migration oder Konfigurationsänderung erstellt der Kunde eine vollständige, geprüfte Sicherung von Datenbank und Datenverzeichnis und soll die neue Version zuvor in einer nicht produktiven Umgebung testen (Ziffer 21).
9.4 Sicherungen, die die Software oder ihr Installer vor einem Update selbsttätig anlegen, sind ein Komfortmerkmal. Sie ersetzen die eigenen Sicherungen des Kunden nicht und sind keine von Moregate geschuldete Leistung.
9.5 Moregate unterstützt die jeweils aktuelle Version jedes Produkts. Fehler älterer Versionen werden durch eine neue Version behoben.
10. Support
10.1 Während einer entgeltlichen Laufzeit erbringt Moregate an Werktagen Support per E-Mail zu Fragen der Installation und Nutzung der Software und zur Analyse gemeldeter Fehler.
10.2 Reaktions- und Lösungszeiten gelten nur, wenn sie in der Bestellung vereinbart sind. Andernfalls antwortet Moregate in angemessener Zeit.
10.3 Nicht vom Support umfasst sind: Fehler, die auf die Systemumgebung, Software Dritter, Änderungen oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden, das Nichteinspielen neuer Versionen oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurückgehen; die Wiederherstellung von Kundendaten; Leistungen vor Ort. Solche Leistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.
10.4 Gewährt der Kunde Moregate für den Support Zugang zu seinen Systemen, bestimmt er Umfang und Dauer. Ziffer 16 gilt.
11. Hostingleistungen
11.1 Hostingleistungen sind nur geschuldet, wenn sie bestellt sind. Umfang, Standort, Verfügbarkeit und etwaige Datensicherungen durch Moregate ergeben sich ausschließlich aus der Bestellung und ihrer Leistungsbeschreibung.
11.2 Sofern die Bestellung Datensicherungen durch Moregate nicht ausdrücklich mit Umfang und Aufbewahrungsdauer vorsieht, bleibt der Kunde für die Sicherung seiner Kundendaten verantwortlich; die Software stellt dafür Exportfunktionen bereit.
11.3 Für Hostingleistungen schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
12. Individuelle Entwicklung
12.1 Der Kunde kann neue Funktionen anfragen. Moregate entscheidet, ob sie entwickelt werden. Zeitplan und Vergütung werden gesondert in Textform vereinbart.
12.2 Alle Rechte an solchen Entwicklungen verbleiben bei Moregate. Moregate darf sie in das allgemeine Produkt übernehmen; sie werden dem Kunden dann nach diesem Vertrag lizenziert.
13. Vergütung und Zahlung
13.1 Die Vergütung ergibt sich aus der Bestellung, andernfalls aus der Preisliste auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer; für Kunden in der EU gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen das Reverse-Charge-Verfahren.
13.2 Abonnementvergütungen sind für jede Laufzeit im Voraus fällig. Gezahlt wird über die in der Bestellung gewählte Zahlungsart (insbesondere Karte oder SEPA über den Zahlungsdienstleister) oder per Überweisung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung.
13.3 Bei Zahlungsverzug kann Moregate die gesetzlichen Zinsen verlangen und nach Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen neue Versionen, Support und Hostingleistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
13.4 Moregate kann die Vergütung für eine Verlängerung mit einer Ankündigung von mindestens 60 Tagen vor Ende der laufenden Laufzeit anpassen. Der Kunde kann dann zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.
13.5 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
13.6 Gezahlte Vergütungen werden nicht erstattet, außer wie in Ziffer 18.4 ausdrücklich vorgesehen.
14. Laufzeit und Kündigung
14.1 Der Vertrag beginnt mit seinem Abschluss. Jede Laufzeit verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn sie nicht vor ihrem Ende gekündigt wird - im Kundenkonto oder in Textform.
14.2 Test- und kostenlose Versionen enden mit Ablauf ihrer angegebenen Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
14.3 Jede Partei kann aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund für Moregate ist insbesondere ein Verstoß gegen Ziffer 6, ein Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung sowie ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden.
14.4 Endet eine Lizenz, steht die Software nur noch lesend zur Verfügung (Ziffer 7.2). Der Kunde kann seine Kundendaten weiterhin lesen und exportieren; jede andere Nutzung endet. Gehostete Kundendaten werden 30 Tage zum Export bereitgehalten und danach gelöscht, sofern die Bestellung nichts anderes vorsieht.
14.5 Die Ziffern 6, 15, 17, 19 bis 23, 30 und 31 gelten über das Vertragsende hinaus.
15. Pflichten des Kunden
15.1 Der Kunde betreibt die Software nach Maßgabe der Dokumentation und hält Systemumgebung, deren Sicherheitsupdates und Zugangsdaten sicher.
15.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die regelmäßige, vollständige und geprüfte Sicherung aller Kundendaten, der Datenbank und des Datenverzeichnisses, angemessen zu ihrem Wert und mindestens täglich, sowie dafür, mindestens eine Sicherung getrennt vom Produktivsystem aufzubewahren. Das gilt insbesondere vor jeder Installation einer neuen Version, Migration oder Konfigurationsänderung.
15.3 Der Kunde meldet Fehler in Textform mit einer Beschreibung, die sie nachvollziehbar macht, und unterstützt Moregate in angemessenem Umfang bei ihrer Analyse.
15.4 Der Kunde ist für den Inhalt der Kundendaten und deren rechtmäßige Verarbeitung verantwortlich, einschließlich datenschutzrechtlicher Pflichten gegenüber seinen Nutzern und Kunden.
16. Datenschutz
16.1 Läuft die Software auf den Servern des Kunden, verarbeitet Moregate keine Kundendaten. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
16.2 Erhält Moregate im Rahmen des Supports oder von Hostingleistungen Zugang zu personenbezogenen Daten, verarbeitet sie diese nur auf Weisung des Kunden; dafür wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
16.3 Moregate verarbeitet die Daten der Ansprechpartner des Kunden, Bestellungen und auf der Website festgehaltene Zustimmungen nach ihrer Datenschutzerklärung.
17. Schutzrechte
17.1 Die Software, die Dokumentation und alle Rechte daran, einschließlich aller neuen Versionen und individuellen Entwicklungen, stehen Moregate und ihren Lizenzgebern zu.
17.2 Macht ein Dritter geltend, die vertragsgemäße Nutzung der Software verletze seine Rechte, informiert der Kunde Moregate unverzüglich und überlässt Moregate die Abwehr. Moregate kann nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder die Software so ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzt, soweit ihre Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt. Ist beides zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, kann jede Partei die betroffene Lizenz kündigen; Ziffer 18.4 gilt entsprechend.
18. Gewährleistung
18.1 Bei entgeltlichen Lizenzen gewährleistet Moregate, dass die Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht. Eine unerhebliche Abweichung ist kein Mangel.
18.2 Moregate beseitigt Mängel nach eigener Wahl durch Korrektur, durch eine Umgehung, die die Nutzung der Software trotz des Mangels erlaubt, oder durch Bereitstellung einer neuen Version. Der Kunde spielt neue Versionen ein, die einen Mangel beheben.
18.3 Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf die Systemumgebung, Software Dritter, Änderungen oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden, die Nichtbeachtung der Dokumentation oder das Nichteinspielen neuer Versionen zurückgehen.
18.4 Schlägt die Mängelbeseitigung nach mindestens zwei Versuchen in angemessener Frist fehl, kann der Kunde die betroffene Lizenz kündigen und erhält die für die restliche Laufzeit gezahlte Vergütung anteilig zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit Ziffer 20 nichts anderes bestimmt.
18.5 Gewährleistungsansprüche verjähren zwölf Monate nach Lieferung der betroffenen Version, außer in den Fällen der Ziffer 20.1.
18.6 Test-, kostenlose und Beta-Versionen sowie Hilfsprogramme werden ohne Gewährleistung bereitgestellt, soweit gesetzlich zulässig.
19. Bestandteile Dritter
19.1 Die Software enthält Open-Source-Bestandteile. Sie sind mit Version, Prüfsumme und Lizenz in der Software-Stückliste (SBOM) aufgeführt, die jedem Paket beiliegt. Für diese Bestandteile gelten ihre eigenen Lizenzbedingungen; sie gehen diesem Vertrag vor, soweit sie dem Kunden weitergehende Rechte einräumen.
20. Haftung
20.1 Moregate haftet unbeschränkt für Schäden, die Moregate, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Arglist; aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie; sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz.
20.2 In allen übrigen Fällen haftet Moregate nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht - einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf - und nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
20.3 Die Haftung von Moregate nach Ziffer 20.2 ist für alle Ereignisse eines Vertragsjahres insgesamt auf die Vertragssumme begrenzt.
20.4 Moregate haftet, außer nach Ziffer 20.1, nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Umsatz-, Geschäfts- oder Firmenwertverlust, nicht realisierte Einsparungen oder Betriebsunterbrechung.
20.5 Für Test-, kostenlose und Beta-Versionen sowie Hilfsprogramme haftet Moregate nur nach Ziffer 20.1.
20.6 Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Moregate.
20.7 Schadensersatzansprüche nach Ziffer 20.2 verjähren zwölf Monate nach Kenntnis des Kunden vom Schaden und von Moregate als Ersatzpflichtiger.
21. Datenverlust und Datensicherung
21.1 Für die Sicherung seiner Kundendaten ist allein der Kunde verantwortlich (Ziffer 15.2). Moregate schuldet weder Sicherung noch Wiederherstellung von Kundendaten, sofern dies nicht in einer Bestellung von Hostingleistungen ausdrücklich vereinbart ist.
21.2 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Moregate nicht für Verlust, Beschädigung, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von Daten - gleich aus welchem Grund, einschließlich Fehlern der Software, der Installation neuer Versionen, Migrationen, Updateproblemen, Konfigurationsänderungen oder des Ausfalls automatischer Sicherungen (Ziffer 9.4).
21.3 Soweit die Haftung für Datenverlust nicht ausgeschlossen werden kann (Ziffer 20.1), ist sie, soweit gesetzlich zulässig, auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten aus einer nach Ziffer 15.2 vom Kunden angefertigten Sicherung erforderlich gewesen wäre.
22. Vertraulichkeit
22.1 Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhält und die als vertraulich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulich sind, vertraulich, nutzt sie nur für Zwecke dieses Vertrags und schützt sie mindestens mit der Sorgfalt, die sie bei eigenen vertraulichen Informationen anwendet.
22.2 Das gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne ihr Verschulden öffentlich sind oder werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
22.3 Die Pflicht besteht fünf Jahre über das Vertragsende hinaus fort.
23. Lizenztreue
23.1 Auf Anfrage, höchstens einmal jährlich, bestätigt der Kunde binnen 14 Tagen in Textform die Zahl der Installationen und Nutzer der Software.
23.2 Bestehen begründete Anhaltspunkte für eine Nutzung über die Lizenz hinaus, kann Moregate die Nutzung nach Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen während der Geschäftszeiten und ohne unzumutbare Störung des Betriebs prüfen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen prüfen lassen.
23.3 Ergibt die Prüfung eine Nutzung über die Lizenz hinaus, zahlt der Kunde die Vergütung für die Mehrnutzung ab deren Beginn und, wenn die Überschreitung mehr als 5 % beträgt, die angemessenen Kosten der Prüfung.
24. Exportkontrolle
24.1 Der Kunde beachtet das für ihn geltende Exportkontroll- und Sanktionsrecht und macht die Software keinen Personen oder Ländern zugänglich, die Sanktionen unterliegen.
25. Höhere Gewalt
25.1 Keine Partei haftet für Nichtleistung aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflusses, etwa Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Ausfälle öffentlicher Netze oder von Hostinganbietern Dritter. Die Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses; dauert es länger als 60 Tage, kann jede Partei die betroffenen Leistungen kündigen.
26. Referenzen
26.1 Moregate darf den Kunden als Referenzkunden nennen, einschließlich Firmenname und Logo. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
27. Übertragung und Unterauftragnehmer
27.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Moregate in Textform übertragen; die Zustimmung wird nicht unbillig verweigert.
27.2 Moregate darf Unterauftragnehmer einsetzen und diesen Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Erwerber des betroffenen Geschäftsbereichs übertragen.
28. Erklärungen
28.1 Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform; E-Mail genügt. Erklärungen an Moregate gehen an info@moregate-software.com, Erklärungen an den Kunden an die in der Bestellung oder im Kundenkonto angegebene Adresse.
29. Änderungen dieses Vertrags
29.1 Moregate kann diesen Vertrag mit Wirkung für künftige Laufzeiten und Downloads ändern. Moregate teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt in Textform, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist Moregate in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
29.2 Jede Fassung dieses Vertrags trägt ein Datum. Eine neue Fassung wird auch mit dem nächsten Download eines Pakets angenommen; der Installer fragt die Zustimmung neu ab.
30. Allgemeine Bestimmungen
30.1 Dieser Vertrag und die Bestellung bilden die gesamte Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand. Jede Partei bestätigt, sich auf keine darin nicht enthaltene Aussage verlassen zu haben; die Haftung für arglistige Täuschung bleibt unberührt.
30.2 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; das gilt auch für den Verzicht auf dieses Erfordernis.
30.3 Wird ein Recht nicht oder verspätet ausgeübt, liegt darin kein Verzicht.
30.4 Ist oder wird eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
30.5 Rechte aus diesem Vertrag haben nur die Parteien; der Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 findet keine Anwendung.
31. Recht, Gerichtsstand und Sprache
31.1 Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit ihm, auch außervertragliche, unterliegen dem Recht von England und Wales. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
31.2 Ausschließlich zuständig sind die Gerichte von England und Wales. Moregate kann auch am Sitz des Kunden klagen.
31.3 Zwingende Vorschriften des Rechts am Sitz des Kunden bleiben unberührt.
31.4 Dieser Vertrag liegt auf Englisch und Deutsch vor. Im Zweifel ist die englische Fassung maßgeblich.
Wie die Zusage festgehalten wird
Mit jedem Download halten wir fest: Ihre E-Mail-Adresse, das Paket, die Fassung 2026-10-22.2 dieser Bedingungen, Zeitpunkt und Herkunft — die Website oder der Installer. Ändern sich die Bedingungen, wird die Zustimmung neu eingeholt.